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   OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17   

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OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17 (https://dejure.org/2017,46486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17 (https://dejure.org/2017,46486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2017 - 11 Verg 8/17 (https://dejure.org/2017,46486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberecht: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist für die Vergabestelle das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts notwendig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist für die Vergabestelle das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts notwendig? (VPR 2018, 88)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für die Vergabestelle notwendig? (IBR 2018, 89)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2018, 198
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 11 Verg 7/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, da es sich vorliegend nur um eine Nebenentscheidung handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13; Burgi/Dreher, Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., Rn 10 zu § 175 GWB; Weber in Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl. Rn. zu § 120 GWB)).

    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (Senat aaO., ferner Senat Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13, Losch, aaO., § 128, Rn 39a; Damaske in: Müller-Wrede, Vergaberecht, § 182 GWB Rdnr. 144, 145, jeweils m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 11 Verg 11/15

    Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten der Vergabestelle -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Der erkennende Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung der Vergabesenate hervorgehoben, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob sich die Probleme des Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren oder ob sie sich auf darüber hinausgehende schwierige, ggf. ungeklärte oder europarechtlich fundierte vergaberechtliche Fragestellungen beziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 20.1. 2016 - 11 Verg 11/15, Tz. 16 bei juris).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung dieser Rechtsfrage einfließen (Senat, Beschluss vom 20.1. 2016 - 11 Verg 11/15, Tz 17 bei juris m. w. N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Die Prüfung dieser Frage erfolgt nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen aufgrund der Gesamtumstände im jeweiligen konkreten Verfahren (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 11 Verg 8/17
    Sofern im Mittelpunkt des Nachprüfungsverfahrens auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen stehen, spricht im allgemeinen mehr dafür, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf (Senat aaO., ferner Senat Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14; Beschluss vom 30.07.2013 - 11 Verg 7/13, Losch, aaO., § 128, Rn 39a; Damaske in: Müller-Wrede, Vergaberecht, § 182 GWB Rdnr. 144, 145, jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 50/21

    Erfordernis eines Vergabeverfahrens für Postdienstleistungen an einen

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - VII-Verg 38/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2022 - Verg 37/22

    Komplexe technische Fragen sind kein Grund für eine Anwaltsbeauftragung!

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Umgekehrt kann die Beteiligung eines Rechtsanwalts notwendig sein, wenn sich im Nachprüfungsverfahren darüber hinaus nicht einfach gelagerte Rechtsfragen, insbesondere verfahrensrechtlicher oder solcher Art stellen, die auf einer höheren Rechtsebene als jener der Vergabeordnungen zu entscheiden sind (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18, BeckRS 2019, 40267 Rn. 20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Insoweit kann auch berücksichtigt werden, inwieweit die Vergabestelle über geschultes Personal und Erfahrung mit Vergabeverfahren verfügt (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2019, VII-Verg 9/18, BeckRS 2019, 40267 Rn. 21; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • OLG Koblenz, 26.08.2020 - Verg 5/20

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Notwendig in diesem Sinne ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann, wenn sie von dem Standpunkt eines verständigen, nicht rechtskundigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (vgl. OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2018, 198, 199; Ziekow/Völlink-Losch, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 182 GWB, Rdnr. 53, m.w.N.).
  • VK Bund, 12.03.2021 - VK 1-20/21

    Glasreinigung

    (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21, und Beschluss vom 20.01.2016 - 11 Verg 11/15, zitiert nach juris, Tz. 17; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 61 - Polizeianzüge; Senatsbeschlüsse vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34 und vom 15. Mai 2018, VII-Verg 58/17; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16. März 2020, VII-Verg 38/18, BeckRS 2020, 29123 Rn. 34; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. November 2017, 11 Verg 8/17, ZfBR 2018, 198, 199; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 Verg 6/08, ZfBR 2008, 724, 725).

  • VK Hessen, 30.01.2019 - 69d-VK-2-46/18

    Wann wird der Wettbewerb künstlich eingeengt?

    a) Für die Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten auf Seiten des Auftraggebers gilt dabei tendenziell ein strengerer Maßstab als auf Seiten des Bieters (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. November 2017 - 11 Verg 8/17 - ZfBR 2018, 198).

    Es bedarf daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht notwendig eines anwaltlichen Bevollmächtigten (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. November 2017, a.a.O.).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der sogenannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. November 2017, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 39/19

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Entscheidung der

    Über die Notwendigkeit eines Verfahrensbeteiligten, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen kann (Senatsbeschluss vom 16.03.2020 - VII-Verg 38/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2018 - Verg 60/17

    Europaweite Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen in einer Zentralen

    Über die Notwendigkeit für den öffentlichen Auftraggeber, einen Rechtsanwalt zuzuziehen, ist nicht schematisch, sondern auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalls zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61; Senatsbeschlüsse vom 15.05.2018 - VII-Verg 58/17 - und vom 09.04.2018 - VII-Verg 62/17; Senatsbeschluss vom 10.07.2013 - VII-Verg 40/12, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Schließlich kann der Gesichtspunkt der so genannten prozessualen Waffengleichheit in die Prüfung einfließen (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.11.2017 - 11 Verg 8/17, zitiert nach juris, Tz. 21; Senatsbeschluss vom 20.07.2000, Verg 1/00, zitiert nach juris, Tz. 28).

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18

    Kostenentscheidung kann nachgeholt werden!

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im

  • VK Berlin, 11.12.2020 - VK-B2-54/20

    Kirchen und kirchliche Stiftungen sind keine öffentlichen Auftraggeber!

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Rücknahme des Antrags im

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2018 - Verg 61/17

    Verstoß gegen Geheimwettbewerb gerügt: Auftraggeber kann Rechtsanwalt

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - Verg 58/17

    Mal wieder: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2023 - Verg 28/22

    Gebrauchmachen von Bereichsausnahme: Verwaltungsgerichte sind zuständig!

  • VK Rheinland, 29.11.2023 - VK 30/23

    Zweifel an der Eignung: Kein Ausschluss ohne vollständige Aufklärung!

  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

  • BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 15/22

    Zeitpunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit der RA-Hinzuziehung?

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

  • BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22

    Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle

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